Art. 42 Rechtsschriften
2 In der Begründung ist in gedrängter Form darzulegen, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt. Ist eine Beschwerde nur unter der Voraussetzung zulässig, dass sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt oder ein besonders bedeutender Fall nach Artikel 84 vorliegt, so ist auszuführen, warum die jeweilige Voraussetzung erfüllt ist.
Art. 84 Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
1 Gegen einen Entscheid auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen ist die Beschwerde nur zulässig, wenn er eine Auslieferung, eine Beschlagnahme, eine Herausgabe von Gegenständen oder Vermögenswerten oder eine Übermittlung von Informationen aus dem Geheimbereich betrifft und es sich um einen besonders bedeutenden Fall handelt.
2 Ein besonders bedeutender Fall liegt insbesondere vor, wenn Gründe für die Annahme bestehen, dass elementare Verfahrensgrundsätze verletzt worden sind oder das Verfahren im Ausland schwere Mängel aufweist.
Art. 106 Abs 2 BGG
Bundesgesetz über das Bundesgericht und Zivilverfahren
http://www.sjwz.ch/_files/Sarbach_BGG_und_Zivilverfahren.htm
BGE 136 / 1 Bundesgerichts-Entscheid
BGE 136 I 49 E. 1.4.1 S. 53, 65 E. 1.3.1 S. 68
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